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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Umfang der Gültigkeit
Nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden nur „Bedingungen“) richten sich alle Geschäftsbeziehungen, die zwischen der Firma SRP s.r.o., mit Sitz in der Straße Řehořova 26, 618 00 Brno, I-Nr.: 26302781 (im Folgenden nur "Verkäufer") und einer zweiten Partei (im Folgenden nur "Käufer") abgeschlossen werden.
Sämtliche Geschäftsbeziehungen richten sich nach der Rechtsordnung und dem Handelsgesetz der Tschechischen Republik. Die Bedingungen sind die grundlegenden Bedingungen Warenverkaufs des Verkäufers, und falls sie von den dispositiven Rechtsnormen der gültigen Rechtsordnung der Tschechischen Republik abweichen, erhalten sie vor diesen Normen den Vorzug.
Eventuelle abweichende Bedingungen des Käufers sind nur im Falle einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung gültig.
 
2. Gegenstand der Erfüllung
Gegenstand der Erfüllung ist ein Dienst im Bereich des Großflächen- und Niedrigkostendrucks, das heißt Druck, Finierung und Lieferung des Auftrags zum vorher festgelegten Termin und in der verhandelten und spezifizierten Qualität.  
 
3. Vertragsabschluss
Die einzelnen Kaufverträge werden auf der Basis einer schriftlichen/ telefonischen/ mündlichen/ On-line oder E-Mail-Bestellung des Käufers abgeschlossen. Die Bestellung des Käufers muss mindestens folgende Bestandteile beinhalten:
  1. Vertriebsfirma, Unternehmenssitz oder –ort des Käufers
  2. seine I-Nr. (Steuer-ID, falls er als MwSt-Zahler registriert ist)
  3. Art des Produkts (der Ware), die eindeutig den Gegenstand der Bestellung bestimmt
  4. Stückzahl der angeforderten Produkte
  5. Lieferort und -termin
  6. Transportart und Form der Erstattung des Kaufpreises der Ware
  7. im Falle einer persönlichen und schriftlichen Bestellung die leserliche Unterschrift des bevollmächtigten Stellvertreters des Käufers
Auf der Basis der Bestellung des Käufers, der die oben genannten Anforderungen erfüllt, stellt der Verkäufer dem Käufer eine Bestätigung der Bestellung aus, in der er dem Käufer die Art, den veranschlagten Kaufpreis, die Menge der Produkte, zu deren Lieferung er sich dem Käufer gegenüber verpflichtet, den Lieferort und –termin, die Transportart und die Form der Erstattung des Kaufpreises bestätigt.
Der Kaufvertrag zwischen beiden Parteien wird dann abgeschlossen, und zwar in der Art wie in der Bestätigung der Bestellung angegeben. Im Falle eines Vorschlags des Käufers für die Änderung einer Bestellung stellt der Verkäufer dem Käufer erneut die Bestätigung der Bestellung aus, in der er dem Käufer die Art, den veranschlagten Kaufpreis, die Menge der Produkte, die er sich dem Käufer zu liefern verpflichtet, den Lieferort und -termin, die Transportart und die Form der Erstattung des Kaufpreises bestätigt. Der Kaufvertrag zwischen beiden Seiten und zwar in der Form, wie in der späteren Bestätigung der Bestellung angegeben, wird dann in dem Augenblick abgeschlossen, wenn der Käufer die Bestätigung der Bestellung erhält. Als Bestätigung der Bestellung kann auch ihre tatsächliche Erfüllung durch den Verkäufer angesehen werden.
Vor dem Abschluss des Verkaufsvertrags zwischen Verkäufer und Käufer im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehungen muss der Käufer dem Verkäufer einen Nachweis über die Berechtigung zu seiner Unternehmertätigkeit vorlegen (gültiger Auszug aus dem Handelsregister, Gewerbeschein oder Konzessionsurkunde).
Der Käufer verpflichtet sich, den Gegenstand oder Dienst der Erfüllung zu übernehmen und zu den vereinbarten Terminen sowie ordnungsgemäß zu zahlen.
 
4. Kaufpreis der Ware und Dienste (Druck)
Der Kaufpreis wird entsprechend der Preisliste des Verkäufers, die im Zeitraum der Warenbestellung gültig ist, festgelegt, falls die Vertragsparteien sich im konkreten Fall nicht anders einigen.
Falls sich nach Abschluss der Vertragsbeziehung die Kosten, die sich auf die Erfüllung des Vertragsgegenstands beziehen, wesentlich ändern, einigen sich die Vertragspartner schriftlich auf die Berichtigung des Preises. Sämtliche Preise, die in den Preislisten, den Angeboten des Verkäufers genannt sind, enthalten nicht die MwSt., falls nicht ausdrücklich anders darauf hingewiesen wird. Im Preis der Ware sind nicht die Verpackungskosten/ der Transport einberechnet.
 
5. Termin der Erfüllung
Liefertag ist der Tag der Versendung oder Übergabe an die Spedition oder Übernahme der Ware durch den Käufer an der Vertriebsstelle des Verkäufers. Partielle Lieferungen sind nach Vereinbarung mit dem Käufer möglich.
Falls der Käufer das Produkt nicht zum vereinbarten Termin und am vereinbarten Ort übernimmt, wurde von den Vertragsparteien ausgemacht, dass der Verkäufer vom Käufer Lagerkosten und Erstattung der Kosten bis zur Höhe von 100 % des vereinbarten Preises, je nach Tauglichkeit der Ware zum erneuten Verkauf, verlangen kann.
 
6. Versand und Übertritt des Risikos
Falls die Art der Verpackung nicht vertraglich vereinbart wurde, wird die Ware persönlich übergeben oder durch den Dienst PPL verschickt. Das Risiko einer möglichen Verderbtheit geht auf den Käufer im Augenblick seiner Übergabe an den Transporteur oder Käufer über.
 
7. Mangelhafte und späte Erfüllung
Der Verkäufer kommt dem Käufer gegenüber für Fehler an der Ware gemäß § 422 des Gesetzes Nr. 513/1991 Samml. auf.
Der Käufer ist verpflichtet, nachdem die Gefahr eines Schadens für die Ware aufgetaucht ist, diese so bald wie möglich durchzusehen. Bei persönlicher Abnahme der Ware ist er verpflichtet, diese unverzüglich bei ihrer Übergabe durchzusehen. Falls er bei der Ware einen Fehler bemerkt, ist er verpflichtet, den festgestellten Fehler am Abnahmeort der Ware dem Verkäufer unverzüglich zu melden. Der Verkäufer beseitigt für den Käufer den festgestellten und von ihm zugegebenen Fehler kostenlos und ohne unnötige Verzögerung, und zwar durch die Lieferung der fehlenden Ware oder die Lieferung von Ersatz für die Mangelware. Falls es nicht möglich ist, unverzüglich den Fehler zu beseitigen oder Ersatzware zu liefern, erledigt der Verkäufer dies zum nächstmöglichen Termin. Über diesen Termin benachrichtigt der Verkäufer den Käufer.
Bei der Lieferung der Ware an den Käufer mittels eines Transporteurs ist der Käufer verpflichtet, die Ansprüche, die aus den Fehlern in der Menge und der Art der verkauften Ware resultieren, innerhalb von drei Tagen ab der Warenübergabe durch den Transporteur geltend zu machen. Der Käufer ist verpflichtet, die Ansprüche für die Mängel in der festgelegten Frist beim Verkäufer mit Beschreibung des Fehlers schriftlich geltend zu machen. Im Falle eines Fehlers der Art der Ware ist der Käufer berechtigt, die Lieferung der Ersatzware nur dann zu fordern, wenn die mangelhafte Ware dem Verkäufer in der ursprünglichen Verpackung zurückgegeben wird. Der Verkäufer beseitigt den festgestellten und von ihm anerkannten Fehler kostenlos und ohne überflüssige Verzögerung, und zwar durch die Lieferung der fehlenden Ware oder die Lieferung von Ersatzware für die fehlerhafte Ware. Falls es nicht möglich ist, den Mangel unverzüglich zu beseitigen, erledigt dies der Verkäufer zum nächstmöglichen Termin. Über diesen Termin benachrichtigt er den Käufer.
 
8. Lieferbedingungen
Der Gegenstand der Erfüllung wird nach Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer mit einer der unten genannten Möglichkeiten übergeben:
Persönliche Übernahme am Firmensitz von SRP, s.r.o., persönliche Übernahme an der Zweigniederlassung der Firma SRP, s.r.o., Speditionsfirmen mit Nachnahme (PPL, DPD...), Speditionsfirmen ohne Nachnahme (PPL, DPD...), Transport zum Käufer.
Der Käufer wird immer vom Verkäufer per Mail oder telefonisch darüber informiert, dass die Ware fertig und zur Abnahme bereit ist.
 
9. Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
Der Käufer verpflichtet sich, den Kaufpreis für die gelieferte Ware und die Dienste einschließlich möglicher Transportkosten, Verpackungskosten wie auch evtl. Aufpreise und MwSt. zu bezahlen.
Falls nicht Barzahlung an der Kasse des Verkäufers vereinbart wurde, ist der Käufer verpflichtet die Rechnung in voller Höhe bis zum auf der Rechnung angegebenen Termin zu bezahlen.
Der Verkäufer stellt die Rechnung bei der Lieferung der Ware an den Käufer aus. In Zweifelsfällen wird angenommen, dass der Käufer die Rechnung 3 Tage nach Lieferung der Ware erhalten hat. Im Falle einer persönlichen Übergabe unterschreibt der Kunde den Lieferschein, im Falle der Versendung des Auftrags durch die Speditionsfirma PPL wird der Lieferschein immer zum Auftrag hinzugefügt.
Im Falle, dass der Termin für die Fälligkeit der Rechnung nicht eingehalten wird, verpflichtet sich der Käufer, die Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 % aus dem Rechnungsbetrag für jeden Tag der Verlängerung und vom 7. Tag der Verlängerung in Höhe von 0,5 % täglich für jeden Tag der Verlängerung bis zur Zahlung des ganzen Rechnungsbetrags zu zahlen.  
Bis zur Zahlung des gesamten Rechnungsbetrags einschließlich eventueller Vertragsstrafen ist die Ware Eigentum des Verkäufers. Nach Erstattung des ganzen Rechnungsbetrags geht das Eigentumsrecht auf den Käufer über. Im Falle, dass die Rechnung nicht zum Termin der Fälligkeit bezahlt wird, kann zur Abnahme der Ware geschritten werden. Der Käufer verpflichtet sich, den Mitarbeitern des Verkäufers die Abnahme der Ware zu ermöglichen.
Die Pflicht des Käufers die Vertragsstrafe zu zahlen, die Zinsen aus der Verlängerung oder dem Schadenseratz, wie auch weitere Kosten, die mit der Abnahme der Ware und mit dem Rücktritt vom Vertrag verbunden sind, ist nicht betroffen.
 
10. Rücktritt vom Vertrag
Falls es bereits zur Versendung der Ware kam, hat der Verkäufer das Recht, eine Vertragsstrafe gemäß Artikel 9 dieser Bedingungen zu fordern.
Vom Vertrag kann nur in schriftlicher Form zurückgetreten werden und dieser Rücktritt wird mit dem dritten Tag nach dem Tag gültig, an dem der zweiten Partei der schriftliche Rücktritt vom Vertrag übergeben wurde.
 
 
11. Andere Bestimmungen
Die Vertragsparteien haben gemäß dem Gesetz über das Schiedsverfahren und über die Leistung der Schiedsurteile Nr. 216/1994 Samml. im gültigen Wortlaut vereinbart, dass ihre sämtlichen Streitfälle, die aus den Verträgen entstehen, die sich nach diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen richten oder im Einklang mit ihnen stehen, im Schiedsverfahren vor einem einzigen Schiedsrichter entschieden werden, und zwar gemäß der Geschäftsordnung des Schiedsverfahrens, das von der Union für Schieds- und Mediationsverfahren der Tschechischen Republik, a.s., I-Nr.: 27166147 (im Folgenden nur „Union“) herausgegeben und unter der Internetadresse www.urmr.cz veröffentlicht wurde. Dabei wird der Schiedsrichter zum Tag der Einreichung der Anklage in die Liste der Schiedsrichter, die von der Union geführt wird, eingetragen und die Vertragsparteien beauftragen die Union dadurch ausdrücklich, gemäß der Geschäftsordnung des Schiedsverfahrens den Schiedsrichter für das Schiedsverfahren aufgrund dieser Schiedsgerichtsklausel zu bestimmen. Die Vertragsparteien beauftragen damit den so bestimmten Schiedsrichter zur Entscheidung aller Streitfälle nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit. Die Vertragsparteien erklären ausdrücklich, dass sie vor der Unterschrift des Schiedsvertrags die Möglichkeit hatten und haben, sich mit der Geschäftsordnung des Schiedsverfahrens wie auch mit der Verordnung über die Kosten des Schiedsverfahrens bekannt zu machen und dies auch getan haben und die genannten Dokumente somit als untrennbaren Bestandteil dieses Schiedsvertrags betrachten.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, diese Bedingungen zu ändern oder zu ergänzen, und zwar besonders bei einer Änderung der damit zusammenhängenden Rechtsnormen oder einer Änderung der Geschäftsabwicklung. Änderungen, Ergänzungen und ihre Wirkung gibt der Verkäufer in angemessener Weise bekannt. Der Käufer hat das Recht, falls er dem Inhalt der geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen nicht zustimmt, dies dem Verkäufer binnen einer Frist von 7 Tagen ab dem Zeitpunkt, zu dem er von der Änderung oder Ergänzung erfahren hat oder davon erfahren konnte, mitzuteilen. Falls er dies nicht tut, wird angenommen, dass der Käufer die Änderungen oder Ergänzungen akzeptiert hat.
Die Rechtsbeziehungen, die durch diese Bedingungen ausdrücklich nicht geregelt werden, richten sich nach den entsprechenden Verordnungen des Handelsgesetzbuchs und der damit zusammenhängenden Rechtsvorschriften. Der Verkäufer kommt dem Käufer gegenüber nicht für Schäden auf, die durch Umstände entstanden sind, die eine Verantwortung ausschließen, z.B. Eingriffe des Staats, Betriebs-, Transport- und Energieschäden, Schäden im System des elektronischen Geschäftsverkehrs, Streiks oder Straßensperrungen. Diese Umstände sind ein Grund für einen Aufschub der Erfüllung der Vertragspflichten auf der Seite des Verkäufers während des Zeitraums und im Ausmaß der Wirkung dieser Umstände. Dasselbe gilt, auch wenn die genannten Umstände bei den Subunternehmern des Verkäufers aufgetreten sind.
Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer unverzüglich jegliche Änderungen mitzuteilen, die seine Berechtigung zur Unternehmertätigkeit, Steuerpflichten (besonders die Änderung der Steuer-ID und des Steuerverwalters), sein gültiges Konto und die Bankverbindung und das Entstehen einer Zahlungsunfähigkeit betreffen. Im Falle einer entstehenden Zahlungsunfähigkeit des Käufers werden sämtliche Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer an dem Tag fällig, an dem der Verkäufer von dieser Zahlungsunfähigkeit erfahren hat. Der Verkäufer ist berechtigt, in diesem Falle die sofortige Rückgabe der bisher nicht bezahlten Ware zu fordern.
Die schriftliche Form der Rechtshandlung wird beibehalten, wenn die Rechtshandlung telegraphisch, per Fernschreiber oder durch elektronische Mittel erfolgt, wenn letztere die Erfassung des Inhalts der Rechtshandlung und die Bestimmung der Person, die die Rechtshandlung getätigt hat, ermöglichen.
Falls der Käufer die Zustellung des Dokuments vom Verkäufer verweigert oder vereitelt, wird dieses mit dem Tag dieser Verweigerung oder Vereitelung als zugestellt betrachtet.
Der Käufer erteilt damit dem Verkäufer seine Zustimmung, dass er als Verwalter alle persönlichen Daten, die seine Person betreffen und die er ihm mitteilt, verarbeitet und zwar einschließlich der Geburtsnummer bei physischen Personen und der Telefonnummer im Einklang mit dem Gesetz Nr. 101/2000 Samml. Diese Zustimmung wird bis zum Zeitpunkt ihrer schriftlichen Widerrufung gegeben. Um persönliche Daten handelt es sich nicht, wenn zur Feststellung der Identität des Subjekts der Daten eine unverhältnismäßige Menge an Zeit, Bemühung oder materiellen Mitteln nötig ist.
Die gewährten Daten werden zum Zweck des Angebots von Dienstleistungen, zu Marketingzwecken und Aquisitionstätigkeiten verwendet. Diese Zustimmung zur Verarbeitung der Daten bezieht sich ebenso auf alle anderen Erwerber oder Verarbeiter dieser Daten. Der Käufer erteilt damit dem Verkäufer die Zustimmung zur Versendung von Reklamematerialien und Angeboten des Verkäufers.
 
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab dem 1.1.2008 wirksam und ersetzen die früher herausgegebenen Allgemeinen Bedingungen.
 
 

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